Jedes Bestattungsunternehmen in Werdau unterliegt dem aktuellen Bestattunsgesetz des Landes Sachsen. Dieses legt fest, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden muss. Aschekapseln in Schmuckurnen aus Feuerbestattungen werden auf Friedhöfen in speziellen Grabformen wie Kolumbarien, Urnenreihengräbern oder anonymen Grabfeldern aufbewahrt. Für das Ausstreuen von Asche zu Land gibt es Friedwälder und Friedwiesen, auf See speziell ausgewiesene Ausstreugebiete. Die Wahl des Friedhofes bleibt dabei dem Angehörigen bzw. dem letzten Wunsch des Verstorbenen überlassen, wenn er diesen in einem Testament oder per Verfügung geregelt hat. Private Bestattungen auf dem eigenen Grundstück, oder die Mitnahme von Asche nach Hause sind in Deutschland nicht zulässig.
Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist der Aufwand für die Bestattung oft schwer einschätzbar. Wir möchten Ihnen daher bei der Planung einer Bestattung in Werdau helfen.
Bestattung in Werdau
Bestattungshäuser in Werdau
Trauerfeier in Werdau
Menschen werden sehr oft auf einem Friedhof in Ihrem Heimatort beerdigt. War Werdau die Heimat des Verstorbenen, so hatte dieser einen besonderen Bezug zur Stadt, zu Ihrer Kultur und zu den Menschen, die hier leben. Mit Ihrer Heimatstadt verbinden die meisten Menschen ein besonders angenehmes Gefühl der Geborgenheit und des Friedens. Geben Sie Ihrem Verstorbenen ein Gefühl der Heimreise mit auf dem letzten Weg.